Verkaufs- und Lieferbedingungen Computer
Sanz
- Ein Kaufvertrag kommt nur dann zustande, wenn Computer Sanz nicht
innerhalb von 10 Tagen erklärt, den Auftrag nicht annehmen zu wollen
oder infolge von Lieferschwierigkeiten ganz oder teilweise nicht abschließen
zu wollen. Mangels anderer Vereinbarung sind Teillieferungen erlaubt
und tritt die Fälligkeit des Kaufpreises für die Teillieferung mit Durchführung
derselben ein.
- Reklamationen der Ware können nur anerkannt werden, wenn sie binnen
8 Tagen nach Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich und begründet
mitgeteilt werden.
- Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese unser alleiniges
Eigentum. Vor Bezahlung des Kaufpreises darf unsere Ware weder weiterveräußert
noch weitervermietet werden, sondern ist in den Geschäftsräumlichkeiten
des Bestellers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf eigene
Kosten jedoch zu unserer jederzeitigen Verfügung zu verwahren.
- Die Fälligkeit des Kaufprieses entsteht in dem Zeitpunkt in dem die
Ware beim Besteller oder an dem von ihm gewünschten Versandort eintrifft.
Die Fakturen sind daher unverzüglich zu honorieren. Für den Fall eines
Verzuges gelten 16% Verzugszinsen zuzüglich 20% Umsatzsteuer aus den
Verzugszinsen als vereinbart.
- Wird Lieferung per Nachnahme vereinbart und erfolgt eine Übernahme
der von der Post angelieferten Ware mangels Zahlung nicht, tritt dennoch
die Fälligkeit des Kaufpreises in diesem Zeitpunkt ein. In solchen Fällen
verpflichtet sich der Besteller neben dem Kaufpreis samt Zinsen auch
die ausgelegten Porti und Nachnahmegebühren zu bezahlen.
- Der Besteller wird den Vertretern von Computer Sanz jederzeit gestatten,
seine Geschäftsräumlichkeiten aufzusuchen, um an von Computer Sanz gelieferten,
jedoch noch nicht bezahlten Waren das vorbehaltene Eigentumsrecht geltend
zu machen. Computer Sanz ist daher berechtigt, die entsprechende Ware
beim Besteller aus dem Verkaufsregal eigenmächtig zu entfernen, der
Besteller verzichtet diesbezüglich auf die Geltendmachung von Unterlassungs-
und Besitzstörungsansprüchen und dergleichen und wird das Erscheinen
der Vertreter von Computer Sanz zu diesem Zwecke nicht als Hausfriedensbruch
etc. werten oder zur Anzeige führen.
- Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Besteller
neben den Verzugszinsen auch sämtliche Mahnspesen (Rechtsanwalt, Inkassobüro)
zu ersetzen.
- Irgendwelche Nebenabreden oder Modifikationen zu dieser Bestellung
bzw. dem Kaufvertrag haben nur dann Gültigkeit, wenn sie in Schriftform
erfolgen und von Computer Sanz mit Stampiglie und Unterschrift bestätigt
werden.
- Der Besteller verpflichtet sich, bestehende Urheberrechte und alle
anderen nur vorstellbare Hersteller- oder Verleihrechte zu wahren und
alles vorzukehren, damit die mißbräuchliche Verwendung, Vervielfältigung,
durch wen auch immer, unterbleibt.
- Als Gerichtsstand wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht
in Wr. Neustadt vereinbart. Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden
ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
|